Ihre Fragen zu allgemeinen Gesundheitsthemen
Finden Sie hier Antworten auf Fragen rund um das Thema Absicherung der eigenen Gesundheit.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Was sind die Alterungsrückstellungen und wozu werden diese verwendet?
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss und wer erhält ihn?
Können die Beiträge der Krankenvollversicherung von der Steuer abgesetzt werden? In welcher Höhe?
In welchem Zusammenhang stehen die Bescheinigungen zum Bürgerentlastungsgesetz mit der Bescheinigung zum Arbeitgeberzuschuss (nach § 257 SGB V)?
Zunächst wirken sich die bescheinigten Vorsorgeaufwendungen (nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) steuermindernd aus. Die Aufwendungen für die Krankenversicherung reduzieren sich jedoch um den Arbeitgeberzuschuss (nach § 257 SGB V). Aus der sich ergebenden Differenz kann unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen (wie zum Beispiel Einkommen, Steuerklasse) der individuelle Steuervorteil ermittelt werden. Bitte geben Sie beide Bescheinigungen an Ihren Arbeitgeber oder Dienstherrn weiter.
Was ist ein Selbstbehalt?
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Kann der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung im Laufe der Zeit verändert werden?
- Soll in einen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen gewechselt werden kann dies ohne Gesundheitsprüfung erfolgen.
- Möchte die versicherte Person den Versicherungsschutz erhöhen und in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln, ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Welche Bedingungen bestehen für die Kindernachversicherung?
Welche Bedingungen gelten für eine Ehegattennachversicherung?
Heiratet der/die Versicherungsnehmer/in kann der/die Ehegatte/in bei einer privaten Krankheitskostenversicherung ohne allgemeine Wartezeiten (drei Monate) mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer seit mindestens drei Monaten versichert, der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist und die Mitversicherung innerhalb 2 Monaten nach der Eheschließung beantrag wird.
Kann ich von meinem Krankenversicherer Auskünfte zu medizinischen Themen erhalten?
Für medizinische Fragestellungen bieten wir unseren Kunden eine Hotline (0800 / 80 30 80 377) und ein Gesundheitsportal bei unserem Assisteur an.
Sie können sich dort unter anderem über folgende Themen informieren bzw. beraten lassen oder selbst im Portal recherchieren:
- Informationen zu verbreiteten Krankheiten wie zum Beispiel Diabetes, Krebs, Allergien oder psychische Leiden
- Diagnostik und Therapiestandards, nicht-medikamentöse Therapieverfahren, alternative Therapien
- Fachspezialisten für bestimmte Erkrankungen / Verletzungen in Wohnortnähe
- Präventions- und Ernährungsberatung
- Rückengesundheit und Sport
- Stressbewältigung und Entspannung
- Impfberatung
- Informationen über Reise- und Tropenmedizin
- Erklärungen zu Laborwerten
Mehr Informationen zur Gesundheits-Hotline und Zugang zu unserem Gesundheitsportal finden Sie hier.
Wann und in welcher Höhe bekommt man bei Leistungsfreiheit Geld zurück?
Ist es gesetzlich geregelt, wann der Versicherer seine Leistung an den Kunden erbringen muss?
§ 14 VVG - Fälligkeit der Geldleistung
(1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen. (2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können. (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreit wird, ist unwirksam.Welche Kündigungsfristen gibt es in der Krankenversicherung?
- Nach dem ordentlichen Kündigungsrecht kann der Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Mindestlaufzeit vereinbart worden sein kann.
- Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht unter anderem dann, wenn der Versicherer seine Beiträge erhöht und gilt für 2 Monate ab Eingang der Mitteilung darüber bis zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung.
Finden Sie hier Antworten auf Fragen rund um das Thema Heilmittel.
Welche Rolle spielen die Preise für Heilmittel?
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung und Genesung. Dafür sollen sie selbstverständlich angemessen bezahlt werden.
Wir begrüßen daher, dass in den vergangenen Jahren eine längst überfällige Anpassung der Honorare für physiotherapeutische Leistungen vorgenommen wurde. So wurden die im Bereich der Privatversicherten als Orientierung geltenden Beihilfepreise, aber auch die Preise im Bereich der GKV ganz erheblich angehoben.
Andererseits versuchen wir im Sinne der Beitragsstabilität einen weiteren Anstieg der hierfür anfallenden Leistungsausgaben zu begrenzen. Bitte unterstützen Sie uns bei dieser gemeinsamen Anstrengung.
Wie kommen die Heilmittelpreise zustande?
Im Unterschied zu ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen gibt es für Physiotherapie zwar keine amtliche Gebührenordnung, die Honorare in diesem Rahmen vorhersehbar und transparent machen würde. Da jedoch ein Aushandeln des Preises in der Praxis eher ungewöhnlich ist, wird diese Lücke durch das Bürgerliche Gesetzbuch geschlossen. Der § 612 Abs. 2 des BGB schreibt in solchen Fällen vor, dass die ‚übliche Vergütung‘ als vereinbart anzusehen ist. Unter 'üblicher Vergütung' versteht man dabei die gewöhnlich gewährte Vergütung, die für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen am betreffenden Ort geleistet wird.
Welche Preise legen wir bei unserer Erstattung zugrunde?
Wir ermitteln regelmäßig die regionalen Vergleichspreise für physiotherapeutische Leistungen. Dabei können wir die realen Daten der uns von unseren Kunden zur Erstattung eingereichten Heilmittelrechnungen heranziehen.
Selbst in Ballungszentren können wir regelmäßig feststellen, dass sich der ortsübliche Preis an den erstattungsfähigen Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung orientiert. Da diese jedoch nur noch geringfügig über den Preisen der Gesetzlichen Krankenversicherungen liegen, sind wir bereit, im Einzelfall Preise für Heilmittel zu akzeptieren, selbst wenn diese bis zu 10 % über den aktuellen Beihilfepreisen liegen sollten (dies gilt, außer in dem abgeschlossenen Tarif ist die Erstattung ausdrücklich auf die Höhe der Beihilfepreise begrenzt. Für Basis-, Notlagen- und Standardtarif gibt es gesonderte Regelungen).
Informationen zu den konkreten Preisen finden Sie im Internet unter ‚Beihilfepreise Bund‘.
In jedem Fall lohnt sich ein Preisvergleich. Kontaktadressen für Physiotherapeuten in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie das Kontaktformular und schildern Sie uns Ihr Anliegen.