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Eine private Rentenversicherung schließt die Versorgungslücke und bietet die Sicherheit einer garantierten Rente für einen entspannten Lebensabend.
Bei der klassischen Rente bzw. Sofortrente wird nur der so genannte Ertragsanteil besteuert. Je nach Rentenalter ist auf einen geringen Anteil der Rente der individuelle Einkommensteuersatz zu zahlen. Beginnt z. B. die Auszahlung mit den 65. Lebensjahr, beträgt der Ertragsanteil 18 %. Das bedeutet aber, dass 82 % der Rente steuerfrei bleiben. Bei einem früheren Rentenantritt erhöht sich der Ertragsanteil.
Wenn bei der klassischen Rente anstelle der lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung gewünscht wird, ist nur die Hälfte der Erträge zu versteuern, wenn diese Bedingungen erfüllt sind: Der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre und der Versicherungsnehmer hat das 60. Lebensjahr vollendet.