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Grundfähigkeit

Die Grundfähigkeiten, wie z.B. Sehen, Sprechen oder Hören, sind für uns Selbstverständlichkeiten.
Für unser privates und berufliches Leben sind sie in den meisten Fällen unentbehrlich.

Die Grundfähigkeitskategorien

Grundfähigkeiten der Kategorie A (Kommunikation)

Sehen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage den Sehsinn zu benutzen, um visuelle Reize wahrzunehmen.

Sprechen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage Wörter, Wendungen oder Sätze in mündlichen Mitteilungen verständlich zu äußern.

Hören:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage den Hörsinn zu benutzen, um akustische Reize wahrzunehmen.

Sich orientieren:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.

Grundfähigkeiten der Kategorie B (Mobilität)

Stehen:
Die versicherte Person ist auch mit Hilfsmitteln wie Gehstützen nicht mehr in der Lage, länger als 10 Minuten in stehender Position zu verharren, ohne sich hinsetzen oder hinlegen zu müssen.

Gehen und sich fortbewegen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, auf ebenem Gelände eine Strecke von mindestens 200 Metern in einer Zeit von 15 Minuten zurückzulegen.

Treppen steigen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine Treppe mit Geländer und 20 Stufen in einer Zeit von 10 Minuten hinauf- oder hinabzusteigen.

Knien:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren und sich danach wieder aufzurichten.

Sitzen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, 20 Minuten ununterbrochen zu sitzen.

Tragen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit einem oder beiden Armen Gewichte bis 2 kg über eine Entfernung von 10 Metern zu tragen.

Schulter und Armgebrauch:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, einen oder beide Arme und Schultern einzusetzen, um Tätigkeiten in Kopfhöhe auszuführen.

Handgebrauch:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit der rechten oder mit der linken Hand einen Schreibstift zu benutzen oder eine Tastatur zu bedienen.


Die genaue Definition der Kategorien: Siehe Besondere Bedingungen für die
Grundfähigkeits-Zusatzversicherung