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Grundfähigkeit

Die Grundfähigkeiten wie z.B. Sehen, Sprechen, Hören, Sich orientieren können, sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Für unser privates und berufliches Leben sind diese Fähigkeiten in den meisten Fällen unentbehrlich.

Die wesentlichen Merkmale der Grundfähigkeit-Zusatzversicherung

  • Besonders günstige Beiträge
  • Anpassung der monatlichen Grundfähigkeitsrente – ohne Gesundheitsprüfung – bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes
  • Keine Meldung bei Wechsel in einen gefahrträchtigeren Beruf erforderlich
  • Besonders geeignet für Kinder 
    Eintrittsalter bereits ab dem 6. Lebensjahr.
    Wechseloption in eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - ohne Gesundheitsprüfung - bei den ersten Schritten ins Berufsleben nach der Berufsausbildung.
  • Vereinbarte Rente wird im Leistungsfall gezahlt, unabhängig davon, ob die
    versicherte Person weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann
Wann liegt eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten vor?

Wenn 12 Monate oder länger eine der Aktivitäten aus den Grundfähigkeiten der Kategorie A oder drei Aktivitäten aus den Grundfähigkeiten der Kategorie B infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls nicht ausgeführt werden können.