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Grundfähigkeit

Die Grundfähigkeiten, wie z.B. Sehen, Sprechen oder Hören, sind für uns Selbstverständlichkeiten.
Für unser privates und berufliches Leben sind sie in den meisten Fällen unentbehrlich.

Körperlich eingeschränkt - finanziell abgesichert

Was geschieht, wenn eine oder mehrere Grundfähigkeiten beeinträchtigt sind?

Der Gesetzgeber hat speziell für den Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten keine Leistung vorgesehen. Solange noch irgendein Beruf ausgeübt werden kann, ist man mit den finanziellen Ausfällen auf sich gestellt.

Die Grundfähigkeits-Zusatzversicherung gibt finanzielle Sicherheit
  • Bei Verlust oder Beeinträchtigung einer Grundfähigkeit, wie z. B. Sehen oder Hören, erfolgt die Zahlung einer vereinbarten monatlichen Rente
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall: Die Beiträge für die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen werden übernommen
  • Übernahme von Kosten bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, wie z. B. Geh- und Stützapparate oder Prothesen
  • Leistungen auch bei Pflegestufe II oder III
  • Weltweiter Schutz
 
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