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Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Nicht mehr arbeiten zu können, bedeutet aber, nichts oder sehr viel weniger zu verdienen. Private Vorsorge schützt vor den finanziellen Folgen und sichert den eigenen Lebensstandard.
Mit der Rentenreform 2001 wurde der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz geändert bzw. eingeschränkt, die Erwerbsminderungsrente deutlich gesenkt und die Zumutbarkeitsregelungen gelockert.
Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es keine Leistungen mehr bei Berufsunfähigkeit. Je nach Gesundheitszustand besteht höchstens Anspruch auf eine geringe staatliche Erwerbsminderungsrente. Um Anspruch darauf zu haben, muss eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein und während der letzten fünf Jahre müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein. Deshalb gehen Berufsanfänger meistens leer aus.
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist abhängig davon, wie viele Stunden täglich noch gearbeitet werden kann - unabhängig in welchem Beruf. Nur wer weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kann, erhält die volle Rente von ca. 30 % des letzten Bruttoeinkommens. Kann man zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten, gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente.