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Tierhalter-Haftpflicht

Eine junge Frau sitzt mit ihrem Schäferhund an einem Fluss

Tierhalter haften laut Gesetz, wenn durch das Tier ein Schaden verursacht wurde. Egal, ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht.

Der tierische Unterschied

Es gibt unzählige, verschiedene Tierarten, Rassen und Gattungen. Wir zeigen, welche unter den Schutz einer Privathaftpflicht und welche unter die Tierhalter-Haftpflichtversicherung fallen.

 

Der tierische Unterschied

zwischen Haustieren, zahmen und wilden Tieren:

Tierart Versicherung
Hunde, Pferde, Ponys,
Esel, Rinder
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Geflügel, BienenTierhalter-Haftpflichtversicherung, falls die Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. Ansonsten ist der Halter dieser Tiere durch die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt.
Katzen, Vögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen, Hamster u.ä.Privat-Haftpflichtversicherung
Exotische Haustiere wie Schlangen, Affen, Leguane, Raubkatzen u.ä.Einzelvereinbarungen mit uns


Wenn ein Tier nicht in dieser Tabelle auftaucht, wird eine Anfrage beim MÜNCHENER VEREIN empfohlen.

 

Mit dem MÜNCHENER VEREIN ist ein Tier auf der sicheren Seite.