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Tierhalter haften laut Gesetz, wenn durch das Tier ein Schaden verursacht wurde. Egal, ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht.
Es gibt unzählige, verschiedene Tierarten, Rassen und Gattungen. Wir zeigen, welche unter den Schutz einer Privathaftpflicht und welche unter die Tierhalter-Haftpflichtversicherung fallen.
zwischen Haustieren, zahmen und wilden Tieren:
| Tierart | Versicherung |
|---|---|
| Hunde, Pferde, Ponys, Esel, Rinder | Tierhalter-Haftpflichtversicherung |
| Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Geflügel, Bienen | Tierhalter-Haftpflichtversicherung, falls die Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. Ansonsten ist der Halter dieser Tiere durch die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt. |
| Katzen, Vögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen, Hamster u.ä. | Privat-Haftpflichtversicherung |
| Exotische Haustiere wie Schlangen, Affen, Leguane, Raubkatzen u.ä. | Einzelvereinbarungen mit uns |
Wenn ein Tier nicht in dieser Tabelle auftaucht, wird eine Anfrage beim MÜNCHENER VEREIN empfohlen.