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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Finanzielle Sicherheit für Eigentümer

  • Gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Vermietung eines Hauses versichert
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

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Gesetzliche Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer

Als Immobilienbesitzer sind Sie laut Gesetz dafür verantwortlich, dass Mieter, Besucher und Passanten vor allen von der Immobilie ausgehenden Gefahren geschützt sind. Trotz aller Vorsicht kann immer etwas passieren. Verletzt sich zum Beispiel jemand, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, kann das richtig teuer werden.

Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt das Haftungsrisiko für Sie. Wir bieten Schutz, wenn Dritte Schaden erleiden und Ersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen fordern.

Mit unserer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung profitieren Sie von diesen Leistungen:

  • Wir prüfen, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind
  • Wir leisten Schadenersatz, wenn Sie dazu verpflichtet sind
  • Wir weisen Ansprüche zurück, wenn Sie nicht haften müssen – notfalls auch vor Gericht

Welche Schäden deckt die Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung ab?

Defekte Beleuchtung

Wegen einer defekten Treppenbeleuchtung im Hausflur stürzt ein Mieter und zieht sich erhebliche Knochenbrüche zu.

Herabfallender Dachziegel

Starker Wind löst einen Dachziegel. Beim Herabfallen wird ein Fußgänger schwer am Kopf verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert.

Glatteis

Über Nacht entsteht Glatteis im Winter. Ein Passant stürzt und verletzt sich, da der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wurde.

Brand

Der in Ihrem Haus entstandene Brand greift auf ein benachbartes Haus über und richtet erheblichen Schaden an.

Alter Baum

Im Garten Ihres Grundstücks wächst ein alter Baum. Ein morscher Ast bricht ab und beschädigt parkende Autos.

Abwässer

Der Abwasserkanal auf Ihrem Grundstück ist verstopft. Die Abwässer dringen in die Keller der Mieter ein.

Unser Tipp

Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines Zweifamilienhauses ist bereits in unserer Privathaftpflicht "Komfort" abgedeckt, wenn Sie das Haus mit Ihrer Familie selbst bewohnen.

Wertvolle Ergänzungen zu Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung

Mit unserer Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtVersicherung profitieren Sie von höchstem Schutz für Ihr Zuhause. Diese wichtigen Ergänzungen runden Ihre Vorsorge sinnvoll ab.

Bereits 1 Liter Öl reicht aus, um 1 Million Liter Grundwasser zu verschmutzen. Verseuchtes Erdreich muss ausgehoben, abtransportiert und auch noch als Sondermüll entsorgt werden. Die Kosten tragen Sie als Grundstückseigentümer. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig mit einer Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung vor.

Ihr Zuhause steckt voller persönlicher Dinge, wie Möbel, Kleidung, Bücher, elektronische Geräte oder Schmuck. Auch Ihr Hausrat ist vielen Gefahren, wie Feuer oder Leitungswasser ausgesetzt und kann ebenso zerstört werden. Schützen Sie deshalb, was Ihnen lieb und teuer ist, mit unserer Hausrat-Versicherung.

Die eigene Immobilie ist ein Zuhause, das man sich geschaffen, und in das man investiert hat. Es dient als Rückzugsort - hier fühlt man sich sicher. Mit der Wohngebäude-Versicherung des Münchener Verein sind Sie gegen die Gefahren Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Wählen Sie zwischen den beiden Tarifen Komfort und Premium die passende finanzielle Absicherung Ihres Zuhauses.

Schon gewusst?

„Eine passende Haftpflichtversicherung ist für Haus- und Grundbesitzer Pflicht.“ - Stiftung Warentest 06/2015

Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne.
 

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Fragen und Antworten zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Nein, das ist nicht immer Fall. Als Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses haben Sie Versicherungsschutz über Ihre private Haftpflichtversicherung.

Anders sieht dies aus, wenn Sie Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus vermieten. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie springt dann ein, wenn Sie als Eigentümer fahrlässig Ihre sogenannten Sorgfaltspflichten verletzt haben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Winter ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt und sich verletzt.
 

Als Haus- und Grundstücksbesitzer sind Sie gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich andere Personen auf Ihrem Eigentum nicht verletzen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Haus und Grund verkehrssicher ist. Dazu gehört beispielsweise 

  • Bauliche Instandhaltung
  • Beleuchtung
  • Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen

Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner und damit auch versichert. Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat.

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Ansprüche von Verwandten, die mit unserem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
  • Strafen und Bußgelder
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs herbeigeführt werden. Für diese Fälle gibt es unsere Kfz-Haftpflichtversicherung

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