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Focus Money - TOP für Direktversicherung Betriebliche Altersvorsorge

Gesellschafter-Geschäftsführer

Eine besonders flexible Art der betrieblichen Altersversorgung ist die Pensionszusage.

Pensionszusage

Bei der Pensionszusage erteilt die GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

Dabei können folgende Versorgungsversprechen gewährt werden:

  • Leistungen zur Altersversorgung
    und/oder
  • zur Absicherung des Invaliditätsfalls
    und/oder
  • zur Hinterbliebenenabsicherung.
 
Pensionsrückstellung

Die GmbH erbringt die Leistungen unmittelbar an den Versorgungsberechtigten und bildet hierfür während der Anwartschaft Pensionsrückstellungen (gemäß § 6a EStG). Diese Pensionsrückstellungen reduzieren den zu versteuernden Gewinn, ohne die Liquidität des Betriebs zu beeinträchtigen.

Rückdeckungsversicherung

Da die Bildung der Rückstellungen allein - insbesondere bei vorzeitigen Versorgungsfällen (z.B. Zahlung einer Hinterbliebenenrente) - nicht ausreichend ist, werden die Leistungen durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Diese ist eine Lebensversicherung, bei der die GmbH Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte und der GGF versicherte Person ist.

Allgemeine Vorteile
  • Die Verpflichtungen werden in der Bilanz ausgewiesen und mindern als Rückstellungen den steuerpflichtigen Gewinn.
  • Die finanziellen Risiken aus der Versorgungsverpflichtung werden durch die Rückdeckungsversicherung besser kalkulierbar.
  • Es können sämtliche oder auch nur einzelne Risiken aus der Pensionszusage rückgedeckt werden.
  • Versicherungsart, Tarife und Leistungen können individuell auf die Pensionszusage abgestimmt werden.
  • Durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten kann die Pensionszusage insolvenzsicher gestaltet werden.
  • Keine Höchstbeiträge für die Steuerfreiheit, daher ist die Pensionszusage nicht nur für GGF sondern auch für höherverdienende oder leitende Angestellte geeignet.
  • Hohe Absicherung für den Todesfall ist durch Kapitalzusage weiterhin möglich.