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Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH setzt sich jeden Tag für den Betrieb ein, bestimmt maßgeblich die Geschäfte und hat den Betriebserfolg im Visier. Der Lohn dafür ist ein gutes Einkommen.
In vielen Fällen ist der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sozialversicherungsfrei oder entrichtet in die gesetzliche Rentenversicherung nur Mindestbeiträge. Die Folge:
Trotz hoher Bezüge ist keine ausreichende Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.
Durch die besondere Rechtsform der GmbH kann der Gesellschafter-Geschäftsführer - wie jeder Arbeitnehmer - eine Versorgungszusage erhalten und eine betriebliche Altersversorgung über den Betrieb aufbauen.
Als Versorgungsform empfiehlt sich hier die steuerbegünstigte Direktversicherung, eine rückgedeckte Pensionszusage oder die rückgedeckte Unterstützungskasse. Der GGF profitiert so nicht nur von steuerlichen Vorteilen, sondern sichert sich auch eine angemessene Altersversorgung.
Um die steuerliche Anerkennung beispielsweise einer Pensionszusage zu gewährleisten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Wir beraten deshalb gerne in allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung und unterstützen bei der Auswahl des richtigen Durchführungsweges und der Abwicklung in dem Betrieb.