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Dies ist die Chance für eine staatliche geförderte Rente über den Betrieb!
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung - und zwar im Rahmen der Entgeltumwandlung. Bei einer Entgeltumwandlung investiert der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts zugunsten einer Altersversorgung.
Diese Form der Vorsorge ist besonders interessant, denn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Was heißt das? Durch die staatliche Förderung kann ein Arbeitnehmer ca. 50% des Beitrages sparen.
Neben der klassischen Entgeltumwandlung besteht auch die Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Hier kann bei gleich bleibendem Nettogehalt fast doppelt soviel für die Altersversorgung gespart werden.