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Focus Money - TOP für Direktversicherung Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung

Die Direktversicherung ist der Basisbaustein der betrieblichen Altersversorgung!

Die Basisversorgung

Die Durchführungswege unterscheiden sich nicht mehr grundlegend. Alle Durchführungswege werden nachgelagert besteuert. Das bedeutet, die Einzahlungen in die Altersversorgung sind in der Regel steuerfrei. Die Feinheiten sollte der Berater mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber besprechen und so die bestmögliche Absicherungsform suchen. Als Basisbaustein ist jedoch immer die Direktversicherung zu empfehlen.

Welche Vorteile bietet die Direktversicherung?
  • Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Hartz-IV-sicher).
  • Bei Arbeitslosigkeit oder im Erziehungsurlaub kann die Versicherung privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden.
  • Bei Ausscheiden aus dem Betrieb kann die Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.
  • Im Rahmen der Entgeltumwandlung ist eine Übertragung, Verpfändung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.
 
 
Wer kann die Direktversicherung des MÜNCHENER VEREIN abschließen?
  • Die Direktversicherung kann nur aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses eingerichtet werden.
  • Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung und wird vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) für den Arbeitnehmer (versicherte Person) abgeschlossen.
  • Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber; entweder als direkt durch ihn zugesagte Leistung (Arbeitgeberfinanzierung) oder der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil des Bruttogehaltes in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt wird (Entgeltumwandlung).
  • Der MÜNCHENER VEREIN erhält die Beiträge vom Arbeitgeber und zahlt die Leistungen aus dieser Versicherung bei Fälligkeit an den Arbeitnehmer.
 
Welche Leistungen bietet die Direktversicherung des MÜNCHENER VEREIN?
  • Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
  • Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent oder Auszahlung des gesamten Kapitals ist zum Rentenbeginn möglich.
 
Welche Zahlungsweise ist möglich?
  • Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den steuerlichen Freibetrag durch Zuzahlungen von jeweils mindestens 200 Euro voll zu nutzen.
 
Welche Ergänzungen sind sinnvoll?
 
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Durch den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann die Beitragsfreiheit beziehungsweise die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. Die Qualität der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung des MÜNCHENER VEREIN wird auch durch die Höchstbewertung eines unabhängigen Ratingunternehmens bestätigt.

Hinterbliebenen-Zusatzversicherung

Zur Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall kann weiterhin eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung eingeschlossen werden