
Persönlich für Sie da:
089 / 5152-1000
0180 / 222 34 44 *
* Der Preis aus dem deutschen Festnetz beträgt 6 Cent/Anruf, aus den deutschen Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent/Minute.
Im Bund und in den Ländern ist das Beihilferecht unterschiedlich geregelt.
Daher ist es besonders wichtig, dass sich eine private Krankenversicherung an die sogenannten Beihilfevorschriften und auch die persönlichen Bedürfnisse anpassen kann!
In einigen Bundesländern erhalten Beamte von ihrer Beihilfe bei stationärer Behandlung die sogenannten Regelleistungen. Zu diesen Regelleistungen zählen beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterkunft in einem Mehrbett-Zimmer und die Behandlung durch einen Belegarzt.
Kosten die vom Dienstherrn nicht ersetzt werden, werden über uns abgesichert.
Auf Wunsch bessere Leistungen im Krankenhaus genießen - das kann in Abhängigkeit von den Beihilfevorschriften ganz einfach gewählt werden:
Zweibett-Zimmer
Chefarztbehandlung
ohne Begrenzung auf GOÄ-Höchstsätze
Ein Einzelzimmer sorgt für absolute Privatsphäre im Krankenhaus! Zusätzlich abschließbar über den Tarif PLUS.
Wertvolle Ergänzungsleistungen für Heilpraktikerbehandlungen, für Sehhilfen, für die Behandlung bei Auslandsreisen sowie für die Erstattung von Leistungen rund um das wichtige Thema Zanersatz.