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Regelleistungen

Im Bund und in den Ländern ist das Beihilferecht unterschiedlich geregelt.

Daher ist es besonders wichtig, dass sich eine private Krankenversicherung an die sogenannten Beihilfevorschriften und auch die persönlichen Bedürfnisse anpassen kann!

Die Krankenversicherung für Bundesländer mit Regelleistungen

In einigen Bundesländern erhalten Beamte von ihrer Beihilfe bei stationärer Behandlung die sogenannten Regelleistungen. Zu diesen Regelleistungen zählen beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterkunft in einem Mehrbett-Zimmer und die Behandlung durch einen Belegarzt.

Kosten die vom Dienstherrn nicht ersetzt werden, werden über uns abgesichert.

Excellent-B
 
Folgende Leistungen werden abgesichert:
  • Ambulante Heilbehandlungen bei Arzt und Heilpraktiker über die Höchstsätze der GOÄ (inkl. Psychotherapie, Arznei- und Hilfsmittel, Sehhilfen, etc.)
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus über den Höchstsatz der GOÄ
  • Zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz und auch Kieferorthopädie

Weitere Ergänzungen zur privaten Krankenversicherung

 

Auf Wunsch bessere Leistungen im Krankenhaus genießen - das kann in Abhängigkeit von den Beihilfevorschriften ganz einfach gewählt werden:

Tarif 970
  • Zweibett-Zimmer

  • Chefarztbehandlung

  • ohne Begrenzung auf GOÄ-Höchstsätze 

 
Tarif PLUS

Ein Einzelzimmer sorgt für absolute Privatsphäre im Krankenhaus! Zusätzlich abschließbar über den Tarif PLUS.

Tarif BET

Wertvolle Ergänzungsleistungen für Heilpraktikerbehandlungen, für Sehhilfen, für die Behandlung bei Auslandsreisen sowie für die Erstattung von Leistungen rund um das wichtige Thema Zanersatz.

Die besonderen Vorteile!

  • freie Arztwahl
  • keine Begrenzungen auf die Höchstsätze der GOÄ
  • Brillen und Kontaktlinsen ohne Begrenzung
  • überdurchschnittliche Leistungen für Psychotherapie und Heilpraktiker