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Wahlleistungen

Im Bund und in den Ländern ist das Beihilferecht unterschiedlich geregelt.

Daher ist es besonders wichtig das sich eine private Krankenversicherung an die sogenannten Beihilfevorschriften und auch die persönlichen Bedürfnisse anpassen kann!

Die Krankenversicherung für Bundesländer mit Wahlleistungen

In einigen Bundesländern erhalten Beamte von ihrer Beihilfe bei stationärer Behandlung die sogenannten Wahlleistungen. Zu diesen Wahlleistungen zählen beispielsweise bei einem Aufenthalt in einer Klinik der Komfort eines Zweibett-Zimmers und die Behandlung durch den Chefarzt.

Kosten die vom Dienstherrn nicht ersetzt werden, können über uns abgesichert werden.

BONUS CARE-B

Folgende Leistungen werden abgesichert:

  • Ambulante Heilbehandlungen bei Arzt und Heilpraktiker (inkl. Psychotherapie, Arznei- und Hilfsmittel, Sehhilfen, etc.)
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz und auch Kieferorthopädie

Weitere Ergänzungen zur privaten Krankenversicherung

Tarif PLUS

Ein Einzelzimmer sorgt für absolute Privatsphäre im Krankenhaus! Zusätzlich abschließbar über den Tarif PLUS.

Die besonderen Vorteile!

  • Beitragsfreistellung bei Elterngeldbezug: Im Tarif BONUS CARE-B und im Tarif COMFORT besteht ein beitragsfreier Versicherungsschutz für 6 Monate in denen Elterngeldbezogen wird!
  • Attraktive Gesundheitsprämie bei Leistungsfreiheit
  • Umfassender Hilfsmittelkatalog: Von einer optimalen Austattung von Hilfsmitteln profitieren.