
Persönlich für Sie da:
089 / 5152-1000
0180 / 222 34 44 *
* Der Preis aus dem deutschen Festnetz beträgt 6 Cent/Anruf, aus den deutschen Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent/Minute.
Im Bund und in den Ländern ist das Beihilferecht unterschiedlich geregelt.
Daher ist es besonders wichtig das sich eine private Krankenversicherung an die sogenannten Beihilfevorschriften und auch die persönlichen Bedürfnisse anpassen kann!
In einigen Bundesländern erhalten Beamte von ihrer Beihilfe bei stationärer Behandlung die sogenannten Wahlleistungen. Zu diesen Wahlleistungen zählen beispielsweise bei einem Aufenthalt in einer Klinik der Komfort eines Zweibett-Zimmers und die Behandlung durch den Chefarzt.
Kosten die vom Dienstherrn nicht ersetzt werden, können über uns abgesichert werden.
Folgende Leistungen werden abgesichert:
Ein Einzelzimmer sorgt für absolute Privatsphäre im Krankenhaus! Zusätzlich abschließbar über den Tarif PLUS.