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Regelleistungen

Im Bund und in den Ländern ist das Beihilferecht unterschiedlich geregelt.

Daher ist es besonders wichtig das sich eine private Krankenversicherung an die sogenannten Beihilfevorschriften und auch die persönlichen Bedürfnisse anpassen kann!

Die Krankenversicherung für Bundesländer mit Regelleistungen

In einigen Bundesländern erhalten Beamte von ihrer Beihilfe bei stationärer Behandlung die sogenannten Regelleistungen. Zu diesen Regelleistungen zählen beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterkunft in einem Mehrbett-Zimmer und die Behandlung durch einen Belegarzt.

Kosten die vom Dienstherrn nicht ersetzt werden, werden über uns abgesichert.

BONUS CARE-B

Folgende Leistungen werden abgesichert:

  • Ambulante Heilbehandlungen bei Arzt und Heilpraktiker (inkl. Psychotherapie, Arznei- und Hilfsmittel, Sehhilfen, etc.)
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz und auch Kieferorthopädie

Weitere Ergänzungen zur privaten Krankenversicherung

Tarif COMFORT

Auf Wunsch bessere Leistungen im Krankenhaus genießen - mit dem Tarif COMFORT:

  • Zweibett-Zimmer 
  • Chefarztbehandlung
 
Tarif PLUS

Ein Einzelzimmer sorgt für absolute Privatsphäre im Krankenhaus! Zusätzlich abschließbar über den Tarif PLUS.

Die besonderen Vorteile!

  • Beitragsfreistellung bei Elterngeldbezug: Im Tarif BONUS CARE-B und im Tarif COMFORT besteht ein beitragsfreier Versicherungsschutz für 6 Monate in denen Elterngeldbezogen wird!
  • Attraktive Gesundheitsprämie bei Leistungsfreiheit
  • Umfassender Hilfsmittelkatalog: Von einer optimalen Austattung von Hilfsmitteln profitieren.