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Schon der Beamtenanwärter hat einen Anspruch auf Beihilfe. Vom Dienstherr wird nur ein Teil der Krankheitskosten ersetzt.
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Bereits der Beamtenanwärter hat einen Anspruch auf Beihilfe. Das heißt der Dienstherr übernimmt einen Teil der Kosten im Krankheitsfall. Die Beihilfe ist personenbezogen und beläuft sich normalerweise auf:
Die restlichen Krankheitskosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden!
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In einigen Bundesländern erhalten Anwärter bei Krankenhausaufenthalten die sogenannten Regelleistungen. In allen übrigen Bundesländern greifen bei stationärer Behandlung die sogenannten Wahlleistungen.
BONUS CARE-BA passt sich diesen Beihilfevorschriften an und sorgt so für eine individuelle Vorsorge!