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Die Anwartschaftsversicherung öffnet zukünftigen Beihilfeempfängern, Empfängern freier Heilfürsorge und berücksichtigungsfähige Angehörige die Tür in die private Krankenversicherung.
Zukünftig Beihilfeberechtigte haben die Möglichkeit mit einer Anwartschaftsversicherung sich bereits jetzt eine private Krankenversicherung zu sichern.
Zur Auswahl stehen zwei verschiedene Anwartschaftsversicherungen.
Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung wird der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sozusagen "eingefroren".
Bei Inkraftsetzen der Krankenversicherung werden dann die Beiträge nach dem dann erreichten Lebensalter berechnet.
Die große Anwartschaftsversicherung friert nicht nur den Gesundheitszustand ein, sondern sichert auch das Eintrittsalter.
Bei Inkraftsetzen der Versicherung werden die Beiträge auf Grundlage des ursprünglichen Eintrittsalters berechnet. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer wird so gestellt, als wenn er während der Dauer der Anwartschaft bei voller Beitragszahlung versichert gewesen wäre.
Lehramtsstudenten und Heilfürsorgeempfänger profitieren von besonderen Konditionen!