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Betriebsschließung

In einem Raum mit vielen Fenstern befinden sich leere Stühle

Leider sind lebensmittelherstellende Betriebe auch heutzutage immer noch nicht sicher vor Seuchen. Erreger können auf vielen Wegen in Betriebe gelangen und Wasser, Waren oder auch Menschen infizieren.

Ein geschützter Betrieb

Behörden reagieren bereits bei einem einfachen Verdacht auf Infektion mit harten Maßnahmen, wie:

  • Betriebsschließung
  • Desinfektion des Betriebes 
  • Tätigkeitsverbote gegenüber dem Betriebspersonal 
  • Entseuchung oder auch Vernichtung der Waren 
  • Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen


Der Betrieb wird gegen diese finanziellen Risiken abgesichert, damit solche behördlichen Maßnahmen für den Betriebsinhaber nicht existenzbedrohend sind.

Leistungsbeispiele
  • Die Firma wird zur Verhinderung der Verbreitung von Seuchen geschlossen. Als Schließung ist auch anzusehen, wenn sämtlichen Betriebsangehörigen Tätigkeitsverbote auferlegt werden.

Die Versicherung ersetzt den Schließungsschaden durch Zahlung der vereinbarten Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung bis zur Dauer von 30 Schließungstagen.

Eine sichere Existenz bewahrt die Zukunft.