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Auslandsreise-Krankenversicherung

Weltweit gut und günstig abgesichert

  • Top Versicherungsschutz - schon ab 8,40 € jährlich
  • Für alle Reisen - bis zu 70 Tage im Jahr
  • Keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • Ohne Gesundheitsprüfung und Altersgrenze

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Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

  • Ein Kreuzbandriss beim Skifahren oder eine plötzliche Magen-Darm-Erkrankung - auch im Urlaub oder auf Geschäftsreise kann es einen erwischen: Einer Untersuchung von YouGov zufolge war jeder vierte Deutsche schon einmal im Ausland krank1 und musste sich behandeln lassen.
  • Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Auslandsreisen häufig keinen oder nur lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.
  • Unsere Auslandskrankenversicherung erstattet die Kosten für eine medizinische Behandlung und Medikamente im Ausland und übernimmt die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.
  • Wir garantieren Ihnen weltweiten Versicherungsschutz für Ihre Reisen - bis zu 70 Tage im Jahr.

Unsere Tarife

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Für dieses Alter ist leider kein Online-Abschluss möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Service-Mitarbeiter unter der:

Single Stiftung Warentest "Sehr gut" Familie Stiftung Warentest "Sehr gut"
100% Erstattung für:
  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
100% Erstattung für:
  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
Weitere Vorteile:
  • Bis zu 70 Tage pro Jahr
  • Rooming-In
  • 24h-Reise-Notrufservice
Weitere Vorteile:
  • Bis zu 70 Tage pro Jahr
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Die Vorteile der Auslandsreisekrankenversicherung

Mit der Reisekrankenversicherung des Münchener Verein sind Sie weltweit top versichert und profitieren von vielen Vorteilen:

  • Günstig & leistungsstark: Ab 8,40 € für Einzelpersonen bzw. 18,60 € für die ganze Familie
  • Weltweit abgesichert: Nur eine Police für alle Auslandsreisen im Jahr - bis zu 70 Tage
  • Bequemer Online-Abschluss: Noch am Reisetag bis zum Antritt der Reise abschließbar
  • Keine Wartezeit: Sie erhalten sofort alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung - ohne Selbstbeteiligung
  • 24-Stunden-Reise-Notruf an 365 Tagen im Jahr: Im Krankheitsfall erreichen Sie unser Team Tag und Nacht

Die Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung

Als Single- oder Familientarif - für jeden der richtige Versicherungsschutz

  Single --,-- € pro Monat Stiftung Warentest "Sehr gut" Familie --,-- € pro Monat Stiftung Warentest "Sehr gut"
Einzelperson Familie

Im Tarif Familie besteht Versicherungsschutz für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, sowie alle Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die mit im gemeinsamen Haushalt leben.

Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage 100% Erstattung Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage 100% Erstattung
100% Erstattung 100% Erstattung

Inkl. verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie erstmals während der Auslandsreise ärztlich verordnete Hilfsmittel. Beispiele für Hilfsmittel: Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator in einfacher Ausführung - ausgenommen Sehhilfen, Hörgeräte.

100% Erstattung 100% Erstattung

Ärztliche und sonstige medizinische Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland inkl. Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung.

100% Erstattung 100% Erstattung

Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie provisorischer Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, wenn medizinisch notwendig.

100% Erstattung 100% Erstattung

Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport aus dem Ausland sowie Rücktransport einer Begleitperson sofern für diese auch Versicherungsschutz im Tarif Auslandsreise besteht.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod bis max. 5.000 €.

Bestattung im Ausland bis maximal in Höhe der Kosten für die Überführung.

Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung des versicherten minderjährigen Kindes.

Kinderbetreuung versicherter minderjähriger Kinder bei Krankenhausaufenthalt der Eltern oder bei Tod bis zur Rückkehr an den ständigen Wohnort des Verstorbenen.

Die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt wird bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche übernommen.

Sofern es bei Einreise in das Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt.

Tarif und Bedingungen Tarif und Bedingungen Single (pdf) Tarif und Bedingungen Familie (pdf)
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Reisekrankenversicherungen Vergleich

Finanztest vergibt die Note „Sehr gut“ für den Münchener Verein

Die Stiftung Warentest hat insgesamt 97 Auslandskrankenversicherungen untersucht, darunter 44 Familientarife. Beide Tarife des Münchener Verein, ReisekrankenVersicherung "Single" und "Familie", wurden für ihren Versicherungsschutz mit der Note Sehr gut (1,1) ausgezeichnet2.

Gesundheitlicher Notfall im Ausland - was muss ich beachten?

Unser 24h-Reise-Notruf in der Auslandsreisekrankenversicherung ist an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr für Sie da. Sie erreichen ihn unter

+ 49 89 51 52-1522

Das Team des Reise-Notrufs steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie schnell bei Fragen zu reisemedizinischen Informationen und Behandlungen, der Suche nach einem Arzt bzw. Krankenhaus in Ihrer Nähe oder bei der Organisation von Krankenhausaufenthalten sowie erforderlichen Krankenrücktransporten.

Bitte nehmen Sie bei einem Unfall oder einem notwendigen Krankenrücktransport unbedingt vorab Kontakt mit uns auf, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Weitere Infos zu den Leistungen unseres 24h-Reise-Notrufs und zur Abrechnung der entstandenen Kosten finden Sie in unseren FAQ zur Auslandskrankenversicherung.

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    Unsere Erreichbarkeiten

    Telefon: 089 5152 2070
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    Weitere Informationen zum Lesen

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Auslandsreise­krankenversicherung zum Download.

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    Urlaubs-Checkliste

    Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Reise brauchen.

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    FAQ & Produktinfos zur Auslandsreise-Krankenversicherung

    Fragen zur Auslandskrankenversicherung

    Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:

    • Fragen zu reisemedizinischen Informationen 
    • Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
    • Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
    • Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
    • Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
    • Organisation einer Beisetzung im Ausland 
    • Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt

    Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslands­reisekranken­versicherungen ab und hält sie auch sinn­voll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen  häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.

    • In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
    • Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar. 

    Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.

    Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise  können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.

    Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.

    Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
     

    Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

    Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
     

    Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen

    • den Namen der behandelten Person,
    • die Krankheitsbezeichnungen,
    • die einzelnen ärztlichen Leistungen und
    • die einzelnen Behandlungstage enthalten.
       

    Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns unter 089 5152 2070 an, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter im Kundenservice helfen Ihnen gerne weiter.

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    1Quelle: Assekuranz Info-Portal 
    www.assekuranz-info-portal.de/presse/versicherungen/2017/08/yougov-studie-versicherungsschutz-im-ausland-krank-im-urlaub-jeder-vierte-musste-im-ausland-schon-einmal-zum-arzt/

    2Quelle: finanztest 12/2022